Der Verein trägt sich aus Schutzgebühren, die bei der Vermittlung der Tiere anfallen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

 

Da wir auch nicht vor kranken alten Tieren zurückschrecken, Kastrationsprojekte verwilderter herrenloser Katzen durchführen haben wir im Lauf eines Jahres immense Tierarztkosten.

 

Auch die Futterkosten unserer Pflegestellen tragen wir teilweise, denn nicht jeder der tierlieb ist und mithilft hat auch die Mittel um unsere Tiere zu versorgen.

 

 

 

Spenden über unsere Kontoverbindung:

 

Kontonr.:  111 21 71

BLZ:          562 500 30

Kreissparkasse Birkenfeld


 

IBAN:  DE56 562500300001112171

BIC:    BILADE55XXX

 

 

Der Verein Initiative für Tiere in Not e.V. hat gemäß Feststellungsbescheid des Finanzamts Idar-Oberstein nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO.

Ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung (AO) dient.

Bitte schreiben Sie ihre Postanschrift auf den Überweisungsträger damit wir Ihnen die Spendenquittung zukommen lassen können.

 

Spenden mit PayPal:

 

Mit ein paar Mausklicks können sie uns helfen notleidenden Tieren zu helfen.

Wir möchten es Ihnen möglichst einfach machen, uns zu unterstützen. Sie können mit PayPal unkompliziert und sicher spenden. Entweder direkt

 

  • über den PayPal Button, der gespendete Betrag wird automatisch von ihrem Konto abgebucht und uns gutgeschrieben, sie brauchen kein PayPal-Konto, Mindestbetrag 5,00 Euro,

 

  • oder über ihr PayPal-Konto an info@initiativefuertiereinnot.de.

 

 

Betterplace

Info zu Spendenquittungen !

Für Zuwendungen bis zu einem Betrag von 200 Euro ist nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle einer von der Körperschaft ausgestellten Zuwendungsbestätigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts vorgelegt wird.

Bei der Buchungsbestätigung kann es sich z.B. um den Kontoauszug, um eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes oder auch um einen PC-Ausdruck beim Online-Banking (hierzu vgl. Rdvfg. vom 06.04.2006 - S 2223 A - St 33 1) handeln. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Zusätzlich muss auf dem Beleg angegeben werden, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

 

Bei Beträgen über 200 Euro und unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift im Verwendungszweck, erhalten Sie von uns für alle spontanen und einmaligen Spenden und Beiträge unaufgefordert eine Spendenbescheinigung (4-6 Wochen Bearbeitungszeit).

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