Wir fordern die Einführung einer Kastrations-

 

und Kennzeichnungspflicht von

 

Freigängerkatzen für die Stadt Idar-Oberstein

 

und Umgebung!

 

 

 

 

Update: 09.03.2017

 

Bitte unterstützt uns weiter das Katzenelend einzudämmen.
Es soll nach Gesprächen immer noch weiterhin den ehrenamtlichen und verantwortungsbewussten Bürgern in und um Idar-Oberstein überlassen werden kranke und unkastrierte Katzen aufzulesen und auch die Kosten dafür zu tragen, was eigentlich in der Verantwortung der Besitzer liegt. Begründung seien fehlende Zahlen, obwohl wir aus von den hiesigen Tierschutzvereine einiges an Zahlen zusammentragen und vorlegen konnten.

Im Zuge dessen brauchen wir eure aktive Unterstützung! Kennt ihr Menschen, die Fundkatzen versorgt, aufgenommen oder weitergegeben haben? Evtl. kennt ihr ältere Leute die sich kümmern? Helft ihnen den Bogen auszufüllen, es ist sehr wichtig. Bitte wieder auch an uns zurück schicken.


Im folgenden könnt ihr den Bogen downloaden und drucken, wenn es euch nicht möglich ist, sprecht uns bitte an.

 

Erhebungsbogen Privatpersonen

 

Bitte sammelt Unterschriften in eurer Strasse/Ort/Arbeit usw.

 

Unterschriftenliste

 

Beides bitte wieder an uns zurücksenden.

 

NUR GEMEINSAM KÖNNEN WIR WAS BEWEGEN!

 

 

 

 

 

 

 

Wir brauchen ihre Stimme!

 

Bitte unterschreiben sie unsere Petition, wir fordern die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs und Registrierungspflicht in der Stadt Idar-Oberstein und weiteren VG´s.

 

 

 

 

Das Leid unzähliger, heimatloser, verwilderter Katzen und die bestehende Überpopulation lässt sich nur mit einer Kastrationspflicht eindämmen.

 

Die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht steht nicht nur im Einklang mit dem Tierschutzgesetz, sie verwirklicht auch das in Art. 20a GG verankerte Gebot zum effektiveren Tierschutz!

 

Gerade zur Stadt Idar-Oberstein gehören viele ländliche Gebiete, wo sich Katzen rasend vermehren können. Bauernhöfe und Industriegebiete in und um Idar-Oberstein zählen  zu den „Katzenparadiesen“.

Leider ist es auch heute noch üblich nicht gewollte Tiere auf einfache Art und Weise zu Entsorgen. Aussetzen und Töten sind die Praxis.

 

Weitere Gründe warum wir für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sind:

 

  • Verbreitung von Krankheiten

Ansteckende Krankheiten wie Katzenaids, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Giardien uvm. spielen eine Rolle. Diese Krankheiten führen unbehandelt zu einem qualvollen Tod. Natürlich ist die Ansteckungsgefahr auf jede Freigängerkatze gegeben. Auch Hunde können sich an z.B. Giardien anstecken, durch Fressen oder Lecken befallenen Kotes.

 

  • Gefahr für Mensch und Tier

Wenn ein unkastrierter Kater auf Brautschau geht, erweitert er sein Revier um das Dreifache. Sie rennen achtlos im Hormonwahn über stark befahrene Strassen um eine rollige Katze zu finden. Dadurch ist unweigerlich eine Gefahrensituation für Autofahrer gegeben.

 

  • Artenschutz

Freilebende Katzen fangen Singvögel und andere Kleintiere in den Wäldern, welche unter Umständen schon zu den bedrohten Tierarten zählen. Je weniger Katzen in den Wäldern sind, desto kleiner wird die Zahl der getöteten Kleintiere.

 

  • Schnellere Rückführung an Besitzer

Durch die Kennzeichnungspflicht können aufgefundene Tiere umgehend an ihre Besitzer rückgeführt werden, die Kapazität eines Tierheims wird nicht unnötig belastet, auch verringert sich sogar der finanzielle Aufwand für Tierheime und Kommunen.

 

 

 

Natürlich müssen hiesige Tierschutzvereine weiterhin verwilderte Hauskatzen kastrieren. Aber um einen Erfolg zu gewährleisten müssen Privatpersonen Verantwortung tragen, Aufklärungsarbeit wird mehr als 10 Jahren in Deutschland praktiziert, allerdings ohne grossen Erfolg.

 

Es muss auch KEIN spezieller Kontrolldienst eingeführt werden. Tierschutzvereine und Tierärzte sind im Prinzip "an der Quelle" und hätten eine Handhabe.

 

In den ersten beiden Jahren, soll es den Besitzern ermöglicht werden ihre Tiere nach und nach zu kastrieren, ohne in ein finanzielles Loch zu fallen. Erst danach soll es ein Bußgeld geben, dessen Höhe die Kosten für eine Kastration übersteigt.

 

 

 

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes  13. Juli 2013     

(§ 13b) wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen diese Problematik besteht.

Am 29.07.2015 wurde diese Ermächtigung von der Landesregierung an die Städte und Gemeinden übertragen.

 

 

 

Somit würde der Einführung nichts im Wege stehen.

 

Wir stehen bereits mit dem Bürgermeister Herrn Friedrich Marx in Verbindung. Es wird eine öffentliche Antragsabgabe von uns stattfinden, den Termin hierzu werden wir noch bekanntgeben.

 

Wir hoffen auf einen positiven Ausgang und das weitere Städte und Gemeinden folgen werden.

 

Update 03.11.2015

 

Heute haben wir den Antrag offiziell bei Bürgermeister Friedrich Marx eingereicht!

 

 

Bericht Nahezeitung 30.06.2015

 

Bericht Wochenspiegel 15.07.2015

 

 

Bericht Nahezeitung 10.11.2015

 

Druckversion | Sitemap
© Initiative für Tiere in Not e. V. | Impressum | Datenschutz