Traces und §11 Tierschutzgesetz

 

 

Aller Anfang ist schwer und mühselig… in diesem Fall können wir, denke ich, von sehr schwer reden…..

Unsere Bemühungen um korrektes, transparentes Arbeiten im In- und Auslandstierschutz hat uns sehr viel Kraft gekostet, wir sind auf der Zielgeraden und guter Dinge, dass jetzt alles rund läuft.

Seit dem 07.05.2010 ist das Verbringen von Hunden und Katzen aus dem Ausland nach Deutschland meldepflichtig (VO 388/2010 EG Abl L 114/3).

TRACES ist ein europäisches, tierärztliches Informationssystem, bei dem die Veterinärämter aus dem In- und Ausland datentechnisch miteinander verknüpft sind.

Jeder Hund der aus dem Ausland ausreist wird vor der Ausreise vom zuständigen Amtsveterinär  1-2 Tage vor der Ausreise untersucht,  die EU-Ausweise/Impfung werden kontrolliert, der Chip wird ausgelesen und mit dem Pass verglichen.

Der Amtsveterinär füllt dann die erforderliche TRACES-Bescheinigung mit den Daten des Hundes aus, außerdem wird die Art des Transports, die Dauer, Ankunftsort und –Zeit, Daten der Endstelle bzw. Pflegestelle, darin eingetragen.

Diese Papiere werden dann vom  spanischen Amtsveterinär zum zuständigen Veterinäramt in Deutschland im Vorfeld, bevor jeder Hund ausreist, übermittelt. Alles ist transparent, es können jederzeit Kontrollen, sei es bei den Haltestellen auf dem Landweg oder aber am Flughafen bei der Ankunft der Hunde, durchgeführt werden, was wir natürlich im Sinne der Tiere begrüßen.

Das Veterinäramt ist desweiteren informiert über unsere aktiven Pflegestellen, das heißt die Pflegestellen sind vom Amtsveterinär überprüft und für fähig befunden, Tiere für uns bis zur Vermittlung zu versorgen.

Das TRACES-System soll die Einfuhr kranker Hunde verhindern, ebenso wie die illegale Einfuhr von Hunden durch Hundehändlern die nicht korrekt arbeiten und sich an keinerlei Vorschriften halten und somit keinen Tierschutz betreiben, sondern Tierhandel.

Bitte sehen sie sich den Verein von dem sie beabsichtigen einen Hund aus dem Ausland zu übernehmen sehr genau an und hinterfragen sie. Wenn sie Zweifel haben, sehen sie von einer Adoption ab. Mit der Adoption eines Tieres von einem Händler bewirken sie, dass irgendwo im Ausland eine Hündin unter armseligen Umständen wieder einen Welpen zur Welt bringen muss durch dessen Verkauf sich der skrupellose Händler bereichert.

Wir werden, wenn alles wie geplant abläuft, in einigen Wochen die vom Gesetzgeber ab 01. August 2014 geforderte Erlaubnis nach §11 TierSchG für die Vermittlung, Handel, Haltung, Pflege, Unterbringung, Einfuhr, Verbringen, Ausbildung von Tieren erhalten. Der Antrag ist beim zuständigen Veterinäramt gestellt und der Termin für das erforderliche Seminar steht fest. (Stand.2013)

 

Update:

Die Erlaubnis nach §11 Abs.1 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 8 TierSchG haben wir durch das zuständige Veterinäramt Birkenfeld erhalten.

Druckversion | Sitemap
© Initiative für Tiere in Not e. V. | Impressum | Datenschutz